In Europa längst verboten, aber zum Beispiel in Frankreich als Praxis mit langer Tradition als Ausnahme zugelassen, der Leimrutenfang.
Der EuGH hat nun entschieden, dass Tradition nicht über dem Schutz geschützter Vogelarten im Beifang steht und eine Fangmethode auch nicht zu Schäden führen darf. Der sogenannte Beifang ist viel zu hoch und der Leim hinterlässt auch nach der Reinigung irreparabele Schäden.
Ein Gericht in Frankreich muss nun neu entscheiden.
https://www.nabu.de/news/2021/04/29773.html?s=09